Lohnausgleich bei Fortbildungstagen für ehrenamtliche Helfer

07.04.2018

Zum 1. Mai 2018 tritt eine Änderung des Katastrophenschutzgesetzes in Kraft, die ehrenamtlichen Rettungskräften eine Freistellung für Fortbildung mit Lohnausgleich ermöglicht. Die entsprechende Gesetzesänderung wurde im Landtag auf Initiative der Abgeordneten Alfred Sauter und Hans Reichhart (CSU Fraktion) beschlossen.  

Günzburg. Gute Neuigkeiten für die rund 5.000 ehrenamtlichen Hilfskräfte im Landkreis Günzburg: Auf Initiative der CSU-Fraktion ist im Landtag eine Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes beschlossen worden. Die neue Regelung ermöglicht Ehrenamtlichen, die sich beispielsweise in Feuerwehren, dem THW, Roten Kreuz oder der DLRG engagieren, an Fortbildungstagen eine Freistellung von ihren Arbeitsstellen bei gleichzeitigem Lohnausgleich. „Wer ehrenamtlich zum Schutz der Bevölkerung arbeitet, muss auch gut ausgebildet sein“, sagt Landtagsabgeordneter Alfred Sauter (CSU). „Damit unterstützen wir die Ehrenamtlichen, die im Notfall alles liegen und stehen lassen, um Leben zu retten.“ 
 
Gerade in Zeiten der Digitalisierung und eines verschärften Umweltschutzes sind die Hilfskräfte mit neuen Herausforderungen und gestiegenen Anforderungen konfrontiert. „In der Vergangenheit war es für die ehrenamtlichen Retter nicht immer leicht, Fortbildungen zu nehmen und sich während der Arbeitszeit vom Arbeitgeber freistellen zu lassen“, sagt der Staatssekretär und heimische Landtagsabgeordnete Dr. Hans Reichhart (CSU). „Da dem Arbeitgeber der Ausfall seines Mitarbeiters künftig durch den Freistaat vom Innenministerium erstattet wird, werden notwendige Fortbildungsmaßnahmen erleichtert.“   
 
In der Gesetzesanpassung behielt die CSU auch die Handwerker, Mittelständler und Unternehmer vor Ort im Blick. „Wir müssen bei der Retterfreistellung immer einen Spagat machen“, sagt Alfred Sauter. „Natürlich wollen wir auf der einen Seite, dass unsere ehrenamtlichen Retter gut ausgebildet sind. Auf der anderen Seite müssen gerade kleine und mittelständische Firmen auf die zuverlässige Anwesenheit ihrer Mitarbeiter zählen können. Die jetzt von uns gefundene Regelung stellt sicher, dass die Arbeitgeber nicht finanziell belastet werden, wenn sie ihre Mitarbeiter freiwillig für notwendige Fortbildungen im Bereich des Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes freistellen.“  
 
Die Aufwendungen des Innenministeriums sind sowohl eine Wertschätzung des Einsatzes und Engagements der Ehrenamtlichen, als auch eine wichtige und notwendige Investition in die Gesellschaft, sagt Sauter weiter.  „Jeder, der schon einmal in einer Notlage auf ehrenamtlich tätige Retter angewiesen war, weiß, wie wichtig dieses Engagement für unsere Gesellschaft ist. Herzlichen Dank an alle, die sich hier engagieren. Wir freuen uns, mit diesem Gesetz unserem Dank auch Ausdruck verleihen zu können.“ 
 
Im Landkreis engagieren sich 3990 Personen ehrenamtlich in den Freiwilligen Feuerwehren. Dem Technischen Hilfswerk in Günzburg gehören 90 Ehrenamtliche an, in Krumbach sind es 65. Rund 800 Personen engagieren sich im Landkreis Günzburg ehrenamtlich im Bayerischen Roten Kreuz. Bereits im vergangenen Jahr hatte der Bayerische Landtag mit den Stimmen der CSU-Fraktion die gesetzlichen Freistellungsansprüche für ehrenamtliche Helfer der Gefahrenabwehr umfassend erweitert.