Europäische Datenschutzgrundverordnung: Infoveranstaltung für Vereine und Unternehmen in Günzburg und Krumbach

28.04.2018

Neue Datenschutzregelung für Betriebe und Vereine: Ab dem 25. Mai gilt die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung. Über die zahlreichen Neuanforderungen informiert der Präsident des Landesamts für Datenschutzaufsicht am 8. Mai in Krumbach, sowie eine Referentin der Hanns-Seidel-Stiftung am 23. Mai in Günzburg. 

Günzburg. Ab dem 25. Mai 2018 ist die neue europäische DatenschutzGrundverordnung geltendes Recht. Für Unternehmen, Gewerbetreibende, freiberuflich Tätige und Vereine gelten dann neue Regeln im Umgang mit Daten von Mitarbeitern, Kunden und Mitgliedern. Bei Nichtbeachtung drohen empfindliche Geldbußen.  „Bei den Betroffenen herrscht verständlicherweise Informationsbedarf und auch eine gewisse Unsicherheit“, sagt Abgeordneter Alfred Sauter, CSU.  
 
Die Landtagsabgeordneten Alfred Sauter und Staatssekretär Dr. Hans Reichhart laden Interessierte zu zwei Diskussions- und Informationsveranstaltungen zur neuen europäischen Datenschutz-Grundverordnung ein. Mit dem vorrangigen Fokus auf Vereine referiert der Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht, Thomas Kranig, in Krumbach.  
  
Thomas Kranig, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht 
Die Bedeutung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung für Vereine  
am Dienstag, 8. Mai 2018  
um 19:00 Uhr im Gasthof Munding, Krumbach  
 
Herr Kranig erläutert in Krumbach die wichtigsten Neuregelungen im Umgang mit personenbezogenen Daten und stellt Checklisten und Mustererklärungen vor. „Gerne können auch schon vorab Fragen und spezielle Anliegen an Herrn Kranig gestellt werden“, sagt Staatssekretär Hans Reichhart. Fragen können bis zum 1. Mai 2018 bei alfred.sauter@csu-landtag.de eingereicht werden.  
 
Kea-Sophie Stieber, die Referatsleiterin für Datenschutz, Recht und Verfassung der Hanns-Seidel-Stiftung spricht über die europäische Datenschutz-Grundverordnung für Unternehmen und Selbstständige am Mittwoch, 23. Mai 2018 um 18:30 Uhr
im Sportheim Wasserburg, Günzburg
 
Frau Stieber beleuchtet die Anforderungen der europäischen DatenschutzGrundverordnung für Gewerbetreibende, freiberuflich Tätige und Unternehmen. Sie gibt Ratschläge zum praktischen Umgang mit Kundendateien und Mitarbeiterdaten.  
 
Die Neuregelungen des  europäischen Datenschutzgesetzes im Überblick:  
  • Zweckgebundene Nutzung: Kundendaten dürfen zukünftig nur zweckgebunden, beispielsweise zur Rechnungsstellung verwendet werden, nicht zur Kontaktaufnahme oder Werbung.  
  • Sicherheit: Unternehmer und Vereine haften für die sichere Speicherung personenbezogener Daten.
  • Transparenz: Kunden und Mitglieder haben das Recht, dass ihnen der Umgang mit ihren Daten transparent nachgewiesen und offengelegt wird.   
  • Einwilligung: Es dürfen nur die Daten der Personen gespeichert werden, die diese selbst angegeben und bestätigt haben.  
  • Geldbußen: Besonders kritisch für Unternehmen sind Geldbußen, die bei Nichtbeachtung verhängt werden können.