Der Freistaat fördert: 14 Millionen Euro für die Kinder- und Familienregion Günzburg im Jahr 2017

17.04.2018

Der Landkreis Günzburg zählt zu den jüngsten Landkreisen Bayerns. Bei Familien ist er aufgrund seiner hohen Lebensqualität und vielfältigen Möglichkeiten für Kinder und Jugendliche äußerst beliebt. Unterstützt wird der Landkreis dabei durch den Freistaat – im Jahr 2017 mit 14 Mio. Euro aus Förderprogrammen.

Günzburg. Familien, Kinder und Jugendliche sind im Landkreis Günzburg 2017 mit mehr als 13,9 Mio. Euro Fördermittel des Freistaats unterstützt worden. Mit 12,3 Mio. Euro floss der Löwenanteil davon in die Sicherstellung qualitativ hochwertiger Kinder- und Tagesbetreuungsplätze, wie aus einer aktuellen Anfrage der CSU Abgeordneten Alfred Sauter und Hans Reichhart bei dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familien und Integration hervorgeht. Wesentliche gesetzliche Leistungen, wie das Bayerische Landeserziehungsgeld, das Bayerische Betreuungsgeld sowie Förderprogramme wie die Ehe- und Familienberatung sind in dieser Zusammenstellung nicht enthalten.
 
 „Kinder und Jugendliche sind unsere Zukunft“, sagt Landtagsabgeordneter Alfred Sauter. „Es freut mich sehr, dass wir den hohen Stellenwert, den Kinder, Familien und Bildung für uns haben, erfolgreich in der Landespolitik umsetzen können.“ Bayernweit investierte der Freistaat für die Familien- und Jugendarbeit in den Jahren 2017 und 2018 bisher fast 5 Mrd. Euro, inklusive gesetzlicher Leistungen. „Die vielfältige Unterstützung, von der Kinderbetreuung bis zur Stärkung der Elternkompetenzen kommen den Familien direkt zu Gute“, sagt Sauter weiter. „Der Landkreis Günzburg ist einer der familienfreundlichsten und jüngsten Landkreise in Bayern. Dies erhöht die Attraktivität und Lebensqualität in unserer Region Günzburg-Krumbach wesentlich.“ 
 
Kindertageseinrichtungen werden mit der sogenannten Betriebskostenförderung unterstützt, um Eltern genügend hochwertige Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen. In den Landkreis Günzburg flossen 2017 dafür mehr als 12,6 Mio. Euro. Schwabenweit wurden 2017 mehr als 199,9 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Somit haben sich die Mittel der Betriebskostenförderung seit 2008 in Schwaben mehr als verdoppelt (2008: 86,2 Mio. Euro.) Seit 2008 entstanden im Regierungsbezirk Schwaben 10.171 neue Plätze in Kindertageseinrichtungen.
 
 „Eine gute und anspruchsvolle Kinderbetreuung unterstützt junge Eltern in ihrem Alltag enorm“, sagt Landtagsabgeordneter und Finanzstaatssekretär Hans Reichhart. „In den vergangenen Jahren ist bereits viel geschehen, um Familien unter die Arme zu greifen.  Diesen Weg werden wir weiter gehen.“ Die Betreuungsquote der Kinder unter drei Jahren lag nach Angaben des Bayerischen Sozialministeriums im Landkreis Günzburg bei 22,7% (Stand  November 2016.)
 
 Der Landkreis Günzburg erhielt im Jahr 2017 zur Förderung von Kindern, Jugendlichen und Familien u.a. folgende Fördermittel:
 
  • Förderung der Erziehungsberatungsstellen: 76.000 Euro
  • Förderung der Koordinierende Kinderschutzstellen – Netzwerk frühe Kindheit: 38.500 Euro
  • Jugendsozialarbeit an Schulen: 163.000 Euro
  • Förderung der strukturellen Weiterentwicklung kommunaler Familienbildung und von Familienstützpunkten: 33.000 Euro
  • Förderung von Investition im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“:  388.000 Euro
  • Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen und Großtagespflege: 2.000 Euro
  • Förderrichtlinien zur Umsetzung der „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen” im Freistaat Bayern: 52.000 Euro
  • Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen: 893.000 Euro
  • Kindbezogene Förderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG):  12.260.214,21 Euro
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familien und Integration, April 2018
 
Die Angaben stellen nur einen Teil der Leistungen dar. Bei wesentlichen gesetzlichen Leistungen, wie z. B. Bayerisches Landeserziehungsgeld, Bayerisches Betreuungsgeld und auch Förderprogramme,  wie z. B. der Ehe- und Familienberatung des Familienministeriums ist keine Aufschlüsselung nach kreisfreien Städten und Landkreisen möglich.